Dieser Bereich dient folgendem, laut Statuten definiertem, Zweck:
Förderung des allgemeinen und individuellen Wohlbefindens, unter Anwendung aller zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten, in materieller, mentaler und geistiger Form gemäß unserem Prinzip: Körper-Seele-Geist
„erLeben“ wird von den treibenden Kräften des Vereins in zweifacher Weise verstanden. Erstens werden Sie, nach einer bisher erfüllten, nennen wir es „Lebenshalbzeit“, selbst noch einmal durchstarten um Ideen, Wünsche und Vorstellungen, die alle schon seit längerer Zeit in sich tragen, zu verwirklichen und dabei, sprichwörtlich, noch einmal etwas Neues „erLeben“…
Andererseits liegt der Schwerpunkt hier hauptsächlich auf Rat-oder Hilfesuchenden, bei denen es im wörtlichen Sinne um das „erLeben“ (jeder kennt die Phrase „…ach, könnte ich das noch erleben!“, welche meistens eine nicht so rosige Zukunftsperspektiven des-oder derjenigen impliziert z.B. Aufgrund von Krankheit) geht. Das heißt, hier wird der Verein, mit all seinen vorhandenen Kräften und Möglichkeiten, aktiv, im ganzheitlichem Sinne tätig und wirkend. Unterschieden wird hier nur ganz klar:
1.)“Behandlungen des Körpers im gesetzlichem Sinne“ (z.B. Ergotherapie, Heilmassagen, etc.) oder „Behandlungen der Mental- bzw. psychischen Ebene (Psychologische Beratung, Lebens-u. Sozialberatung, etc.) im gesetzlichem Sinne“, werden nur von Menschen, mit staatlich anerkannter Ausbildung, und damit einhergehender, Berechtigung zur Befundung und Ausübung im jeweiligem Fachgebiet durchgeführt und können auch übliche, durchaus zu erwartende, sogenannte „Heilversprechen“ beinhalten.
2.)Bei Anwendungen und Tätigkeiten, die auf „Seele und Geist“ wirken (z.B. Energiearbeit, Handauflegen, Akashareedings,Gabe von energetisiertem Wasser, etc., etc.) spricht der Verein NICHT von „Behandlung im gesetzlichem Sinne“! Erhoffte oder erwünschte, sogenannte „Heilversprechen“, werden NICHT gegeben!